AGB

  1. Der Inhalt unseres Exposés wurde mit Sorgfalt zusammengestellt. Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von uns auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Als Makler geben wir diese Informationen nur weiter und übernehmen für die Richtigkeit und Vollständigkeit keinerlei Haftung.
  2. Der Maklervertrag mit uns/oder unserem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt- Exposés und seiner Bedingungen zustande.
  3. Weitergabeverbot: Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise sind für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, uns die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten.
  4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
  5. Die Provision ist verdient und fällig 14 Tage nach Vertragsabschluss bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit dem maklerseits unterbreiteten Angebot steht und für dessen Zustandekommen der Nachweis durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande gekommen ist. Es gilt die im Exposee ausgewiesene Provision, es sei denn, durch eine schriftliche Individualabsprache wurde etwas anders vereinbart.
  6. Unsere Provision bei der Gewerbevermietung bestimmt sich wie folgt: Bei Mietverträgen mit einer Dauer von unter 5 Jahren beträgt die Provision zwei Nettokaltmieten. Bei Mietverträgen mit einer Dauer von über 5 Jahren wird die Provision mit einer Individualvereinbarung festgelegt; es sei denn, im Exposé ist ausdrücklich eine andere Provision benannt.
  7. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, bitten wir uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt die Benachrichtigung, so gilt der Nachweis und die Verhandlung unsererseits als Makler als ursächlich für den Vertragsabschluss.
  8. Angebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
  9. Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
  10. Aus Haftungsgründen übernehmen wir keine Rechts- und Steuerberatung. Wir haften nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit entsprechender Angaben übernehmen wir keine Haftung (Creditreform, Schufa, o.ä.).
  11. Sind Makler und Kunde Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand Hannover, der Firmensitz des Maklers, vereinbart.
  12. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.
  13. Ab dem 13.06.2014 unterliegen auch Maklerverträge dem Widerrufsrecht und bedürfen einer Widerrufsbelehrung, wenn diese z.B. per Email, Telefon oder Brief geschlossen wurden. Da die Provision selbstverständlich nur anfällt, wenn Sie das Objekt auch tatsächlichen kaufen bzw. mieten, bleibt Ihre Anfrage auch bei Einwilligung zur sofortigen Maklertätigkeit insoweit unverbindlich.
  14. Wir weisen darauf hin, dass wir unsere Tätigkeit als Makler erst dann aufnehmen werden, wenn die 14-tägige Widerrufsfrist abgelaufen ist. Sofern Sie uns Ihre ausdrückliche Zustimmung geben, werden wir für Sie bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig bzw. erbringen einen Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit. Für diesen Fall werden Sie ausdrücklich darüber belehrt, dass Sie das Ihnen zustehende Widerrufsrecht verlieren, sobald wir unsere Dienstleistung vollständig erbracht haben. Unter vollständiger Vertragserfüllung im Sinne es vorstehenden Satzes ist die maklervertraglich vereinbarte Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit und nicht der Abschluss des maklervertraglich herbeizuführenden Hauptvertrages (Kauf- oder Mietvertrages) zu verstehen.

Hannover, im Juli 2022